2. Each Member State shall take the necessary measures to ensure that the manipulation or tampering of an odometer is regarded as an offence and is punishable by effective, proportionate, dissuasive and non-discriminatory penalties, except for upward adjustments to odometer readings authorised by a testing centre or a competent authority to correct prior illegal manipulations.
2. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Manipulationen oder unbefugte Eingriffe am Kilometerzähler als Verstoß gelten und durch wirksame, verhältnismäßige, abschreckende und nicht diskriminierende Sanktionen geahndet werden, wobei Anpassungen von Kilometerständen nach oben davon ausgenommen sind, die von einer Prüfstelle oder einer zuständigen Behörde genehmigt wurden, um vorhergehende unzulässige Manipulationen zu korrigieren.