Ist die Kommission der Meinung, dass ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegt, der ein Vertragsverletzungsverfahren rechtfertigt, so richtet sie ein Aufforderungsschreiben an den betreffenden Mitgliedstaat, in dem sie ihn dazu auffordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist - in der Regel, wie auch in diesem Fall, zwei Monate - dazu zu äußern.
If the Commission considers that there may be an infringement of Community law which warrants the opening of an infringement procedure, it addresses a "Letter of Formal Notice" to the Member State concerned, requesting it to submit its observations by a specified date, usually two months, as in this case.