As to concessions in the transport sector, it stated that if the concession is granted by entities not operating in transport it falls (a) within the rules and principles of the Treaty (such as non-discrimination, equality of treatment, transparency, mutual recognition and proportionality) if it is a service concession and (b) within the rules of Treaty and those of Directive 93/37/EEC on public works contracts if it is a works concession.
Für den Bereich Verkehr wurde festgestellt, daß bei einer Vergabe von Konzessionen durch Auftraggeber, die nicht im Bereich des Verkehrs tätig sind, (a) die Konzessionen den Regelungen und Grundsätzen des EG-Vertrages unterliegen (z.B. Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz, gegenseitige Anerkennung und Verhältnismäßigkeit), wenn es sich bei den Konzessionen um Dienstleistungskonzessionen handelt, bzw (b) daß auf die Konzessionen die Bestimmungen des EG-Vertrages und der Richtlinie 93/37/EWG über öffentliche Bauaufträge anzuwenden sind, wenn die Konzessionen als Baukonzessionen zu betrachten sind.