6. Notes, in this context, that directives refer to different categories of working people (e.g". workers", "employees" and the "working population") but that no standard definition is provided of these terms; notes also that the range of persons to whom these terms apply would appear to vary between directives and, further, that this range is frequently left to be defined by national law;
6. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Richtlinien sich auf unterschiedliche Gruppen von Erwerbstätigen (z.B". Erwerbstätige", "Arbeitnehmer" und "Erwerbsbevölkerung") beziehen, ohne dass eine einheitliche Definition dieser Begriffe gegeben wird; weist außerdem darauf hin, dass die Personengruppen, auf die sich diese Begriffe beziehen, je nach den einzelnen Richtlinien unterschiedlich sind und überdies die Bestimmung dieser Gruppen häufig dem nationalen Recht überlassen wird;