Before granting any kind of restructuring aid, be it a recapitalisation or impaired asset measure, to a bank all capital generating measures including the conversion of junior debt should be exhausted, provided that fundamental rights are respected and financial stability is not put at risk.
Bevor einer Bank eine Umstrukturierungsbeihilfe (in Form einer Rekapitalisierung oder einer Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte) gewährt wird, sollten alle Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung, einschließlich der Umwandlung von Nachrangdarlehen ausgeschöpft werden; dabei ist sicherzustellen, dass Grundrechte respektiert werden und die Finanzstabilität erhalten bleibt.