a ) affette o sospette di essere affette da tifo addominale , paratifo A o B , enterite infettiva ( salmonellosi ) , dissenteria , epatite infettiva , scarlattina , ovvero portatrici di germi di tali malattie ;
7. Personen, die das Gefluegelfleisch mit Krankheitskeimen infizieren könnten, dürfen beim Schlachten sowie beim Bearbeiten und sonstigen Behandeln des Gefluegelfleisches nicht mitwirken ; dieses Verbot gilt insbesondere für Personen, die a) an Typhus abdominalis, Paratyphus A und B, Enteritis infectiosa (Salmonellose), Ruhr, Hepatitis infectiosa oder Scharlach erkrankt oder einer dieser Krankheiten verdächtig sind oder Träger der Erreger dieser Krankheiten sind;